§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft deutsch-iranischer Jugend in Bezug auf Integration, menschliche Begegnung und Austausch von Kulturgut" ( DIJ ).
1.1 Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
§2 Zweck des Verein
Dem Verein liegen folgende Intentionen für seine Arbeit zugrunde:
2.1. Der Verein hat den Zweck, die Jugendwohlfahrt im Zusammenhang mit der iranischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern, indem er eine Einrichtung betreibt, bzw. Aktivitäten entfaltet, die zur Problemlösung und Konfliktbewältigung zwischen iranischen und deutschen Jugendlichen führen.
Iranische Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland in die Lage zu versetzen, sich in die Gesellschaft einzugliedern, indem die Sprache des Landes gelernt wird, menschliche Begegnung stattfindet, Aus- und Fortbildung wahrgenommen werden, Chancengleichheit angestrebt, Hilfe zu Selbsthilfe praktiziert und die Bereitschaft zum sozialen Dienst am einzelnen und für die Gesellschaft geweckt wird.
2.3. Der Verein bemüht sich, soziale Notstände, die für die iranischen Jugendlichen entstanden sind -speziell auch mit Hilfestellungen deutscher Gleichaltriger- abzubauen.
2.4. Er intendiert die adäquate Vertretung iranischer Interessen im kulturellen Bereich, die Weitergabe iranischen Kultur- und Zivilisationsgutes sowie die Förderung der Kommunikation zwischen deutschem und iranischem Kulturgut.
2.5. Der Verein bekennt sich zu den Menschenrechten wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und insbesondere im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt und verankert sind.
2.6. Mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und Unterstützung der Jugendwohlfahrtsverbände soll schließlich Kommunikation deutscher und iranischer Jugend stattfinden.
§3 Gemeinnützigkeit:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnun.
3.1. Der Verein ist gemeinnützig tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zweck
3.2. Der Verein betätigt sich weder politisch noch religiös.