Satzung / اساسنامه

Auszug aus der Satzung der Fördergemeinschaft Deutsch-Iranischer Jugend inbezug auf Integration, mensch­liche Begegnung und Austausch von Kultur­gut.    


§1 Name und Sitz


Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft deutsch-iranischer Jugend in Bezug auf Integration, menschliche Begegnung und Austausch von Kultur­gut" ( DIJ ).                              

1.1  Der Verein hat seinen Sitz in Köln.

§2 Zweck des Verein


Dem Verein liegen folgende Intentionen für seine Arbeit zugrunde:

 
2.1.     Der Verein hat den Zweck, die Jugend­wohlfahrt im  Zusammenhang mit der iran­ischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern, indem er eine Einrichtung betreibt, bzw. Aktivitäten entfaltet, die zur Problemlösung und  Konfliktbewältigung zwischen iranischen und deutschen Jugendlichen führen.
Iranische Jugendliche in der Bundesrepu­blik Deutschland in die Lage zu versetzen, sich  in die Gesellschaft einzugliedern, indem  die Sprache des Landes gelernt  wird, menschliche Begegnung stattfindet, Aus- ­und Fortbildung wahrgenommen werden, Chancengleichheit angestrebt, Hilfe zu Selbsthilfe praktiziert und die  Bereitschaft zum sozialen Dienst am einzelnen und für die Gesellschaft geweckt wird.

2.3.     Der Verein bemüht sich, soziale Notstän­de, die für die iranischen Jugendlichen entstanden sind -speziell auch mit Hilfe­stellungen deutscher Gleichaltriger- ­abzubauen.

2.4.     Er intendiert die adäquate Vertretung iranischer Interessen im kulturellen Bereich, die Weitergabe iranischen Kultur- und Zivilisationsgutes sowie die Förderung der Kommunikation zwischen deutschem und iranischem Kulturgut.


2.5.     Der Verein bekennt sich zu den Menschen­rechten wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und insbesondere im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt und verankert sind.


2.6.     Mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und Unterstützung der Jugendwohlfahrts­verbände  soll schließlich Kommunikation deutscher und iranischer Jugend statt­finden.

§3    Gemeinnützigkeit:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnun.


3.1.    Der Verein ist gemeinnützig tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaftliche  Zweck

3.2.     Der Verein betätigt sich weder politisch noch religiös.